Papierloses Büro

Cloud-System
Dateien
Rechenzentrum der DataProSec GmbH
  • spart Zeit, Platz und damit viel Geld (Toner, Papier, Wartung)
  • schafft Sicherheit - Dokumente werden vor Verlust oder Zerstörung geschützt aufbewahrt.
  • ermöglicht Ihnen ein digitales Archiv mit mehr Ordnung und Übersicht
  • optimiert Ihre Büroorganisation
  • Gibt wertvolle Raumfläche frei, die beispielsweise als Büro oder Besprechungsraum
    genutzt werden kann.
  • Verfahrensdokumentation, in der die Prozesse vom Eingang des Papierbelegs über den Scanvorgang bis hin zur Vernichtung dokumentiert sind.
  • Archivierungssoftware, für eine unveränderbare Speicherung der Belege über die Aufbewahrungsfrist.
DataProSec GmbH Voraussetzung
Dokumentenablenkungsmaschine der DataProSec GmbH
  • Testate unter Siegelverwendung
  • notarielle Urkunden
  • Eröffnungsbilanzen und Abschlüsse
  • Wertpapiere
  • Zollpapiere mit fluoreszierendem Original-Stempel

Anforderung an die Verfahrensdokumentation

  • Das Schreiben vom BMF konkretisiert die Umsetzung des "Ersetzenden Scannens" “Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff” (GoBD).
  • Aufgrund der GoBD gilt seit Anfang 2015: Ein Papierdokument kann gescannt und danach vernichtet werden, wenn keine gesetzlichen oder vertraglichen Verpflichtung für eine Aufbewahrung bestehen.
  • Verbinden Unternehmen die elektronische Archivierung mit einer Verfahrensdokumentation zur Digitalisierung und elektronischen Aufbewahrung von Dokumenten, dann ist das ersetzende Scannen eine gute und sichere Lösung.
  • Ersetzendes Scannen darf in Unternehmen nur dann angewendet werden, um die Aufbewahrung digitalisierter Belege in einem revisionssicheren Archiv erfolgt,  so dass Belege unveränderbar gespeichert sind.
  • Darüber hinaus braucht es zwingend eine individuelle Verfahrensdokumentation, in der alle Prozessschritte zum ersetzenden Scannen erfasst sind.
  • Grundsätzlich sollten Unternehmen zum Anfang festlegen, ob das Verfahren des ersetzenden Scannens für alle anfallenden aufbewahrungspflichtigen Dokumente oder nur für solche gelten soll, die Belegcharakter haben.
  • Gleichzeitig muss geregelt sein, dass das ersetzende Scannen nur auf originär papiergebundene Dokumente anwendbar ist.
  • Elektronische Dokumente müssen im Originalformat aufbewahrt werden.
  • Eine E-Mail, die ausgedruckt und anschließend gescannt wird, erfüllt die steuerrechtlichen Aufbewahrungspflichten nicht.
  • Werden auf einem ausgedruckten elektronischen Dokument nach dem Scannen Vermerke mit Belegcharakter angebracht, so handelt es sich bei diesem bearbeiteten Dokument um ein neues, papiergebundenes Dokument, das als neue Version des Ursprungsdokuments archiviert werden muss.
  • Es empfiehlt sich daher, Dokumente entweder erst nach der vollständigen Bearbeitung zu archivieren, oder die Bearbeitung elektronisch, anhand eines Workflows im digitalen Archiv, durchzuführen.
DataProSec GmbH bucht das Fotografieren vom Handy aus

Anforderung an das digitale Archiv

Digitales Archivsystem der DataProSec GmbH
  • Dokumente werden in einem gesicherten Speicherbereich abgelegt.
  • Dokumente können nicht mehr geändert werden.
  • Dokumente können nicht gelöscht werden.
  • Die Vollständigkeit, Ordnung und Unveränderbarkeit der Belege müssen im digitalen Archiv jederzeit gewährleistet sein.
  • Protokolldaten geben eine Übersicht über, was wann und von wem gescannt und archiviert wurde.
  • Protokolle ermöglichen unter anderem auch den Nachweis, dass das archivierte Objekt seit dem Scannen nicht geändert wurde.
  • Revisionssichere Archivierung ermöglicht die nachträgliche Überprüfung, dass der Prozess und die Speicherung ordnungsgemäß durchgeführt wurden.
  • Flexibilität, damit Daten mit anderen Systemen ausgetauscht werden können.
  • Funktionen und Zugriffsmöglichkeiten müssen einschränkbar sein.
  • Vergabe der Zugriffsberechtigungen sollte einfach zu verwalten sein